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Datenschutz im KMU

Datenschutz

Beitrag von:

Urs Schuppisser, Rechtsanwalt bei KELLER Rechtsanwälte AG mit den Spezialgebieten Miet- und Baurecht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht

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Urs Schuppisser, Rechtsanwalt bei KELLER Rechtsanwälte AG mit den Spezialgebieten Miet- und Baurecht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht

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Umgang mit Daten und Datenschutz

 

KMU-Unternehmer stehen vor der Herausforderung, ihre geschäftliche Tätigkeit so zu gestalten, dass Konflikte mit dem Datenschutzgesetz möglichst vermieden werden können.

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung im Herbst 2023 wurde im Kreis der davon betroffenen Unternehmer ein grosses Mass an Unsicherheit geschaffen. Hier finden Sie einen kurzen Überblick dazu, was die heute gültige Rechtslage verlangt und wie der Umgang allenfalls etwas entspannter gestaltet werden kann.

Vorab empfiehlt sich ein Blick auf die Ziele des Datenschutzgesetzes: Sein Zweck besteht nicht darin, die unternehmerische Tätigkeit unnötig zu erschweren, sondern im Schutz der Persönlichkeit der – natürlichen – Personen, deren Daten bearbeitet werden. Daraus ergibt sich, dass nur die Daten von natürlichen Personen Gegenstand des neuen Schweizerischen Datenschutzgesetztes sind. Daten von juristischen Personen sind nicht im Fokus dieses Gesetzes (der Schutz deren Persönlichkeit erfolgt durch andere Gesetze).

Schutz der Persönlichkeit bedeutet, dass die betroffene Person insbesondere vor einem unbeschränkten oder verdeckten Datamining geschützt werden soll. Der Einzelne soll erkennen können, wenn seine Daten erfasst werden und er soll nicht mit unerwarteten und für ihn nicht absehbaren Datenverarbeitungen konfrontiert werden.

Die technische Entwicklung hat es mit sich gebracht, dass es heute sehr einfach geworden ist, Daten in grossen Mengen zu sammeln und zu analysieren. Die KI-Technologien werden es mit sich bringen, dass die Analyse noch wesentlich einfacher und effizienter werden dürfte. So ist es heute technisch problemlos möglich, die Besucher eines Ladens zu identifizieren und zu analysieren, wann sich wer wie lange und wo aufhält, was studiert und was letztlich gekauft wird. Aus einer Vielzahl an sich belangloser Daten kann so – ähnlich einem Mosaik – ein Profil der Persönlichkeit einer Person erstellt werden, das mehr über diese Person aussagt, als selbst deren nächste Angehörige wissen.

Das sind die technischen Möglichkeiten, welche eine gesetzliche Regelung notwendig und auch sinnvoll machen.

>> zum Merkblatt (PDF, 251 KB)

mit Handlungsfeldern und konkreten Massnahmen, sowie weiteren Informationen und Hilfestellungen.

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